Teilnahmebedingungen

Kunst Schimmer 7 – Hier die wichtigsten Daten:

Ausstellungs bzw.
Messezeitraum:
03. – 07.04.2019
täglich von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet
Vernissage: 03.04.2019
18:00 – 22:00 Uhr
Eintritt frei
Aufbau: 02.04.2019
10:00 Uhr – 20:00 Uhr
oder in Spezialfällen nach vorheriger Vereinbarung
Abbau: 07.04.2019
18:00 Uhr – 21:00 Uhr
Adresse der Messe: UlmMesse (Donauhalle)
Böfinger Straße 50
89073 Ulm

 

Wer kann sich bewerben:
Künstler/innen aus allen Bereichen: Malerei, Fotografie, Skulpturen, Konzeptkunst, Zeichnungen, Illustrationen, Street Art, Video Art usw.
(Für Galerien, Kunstvereine etc. gelten gesonderte Konditionen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.)

Kurse und Workshops:
Wer an seinem Stand Kurse, Workshops, Lesungen oder Sonstiges anbieten möchte, sollte uns dies bei der Anmeldung mitteilen, damit eine optimale Platzwahl für Sie getroffen werden kann. Angebote dieser Art sind sehr willkommen! Lassen Sie uns jedoch vorab wissen, wann & was Sie geplant haben, damit wir für die Besucher eine Art Programm zusammenstellen können. Bitte beachten Sie bei der Konzipierung solcher Aktivitäten unbedingt unsere „Stand-Richtlinien“ (siehe weiter unten).

Auswahlverfahren:
Wie in den vorangegangenen Jahren treffen die Organisatoren ggf. unter den Bewerbern eine Auswahl. Ziel ist ein breites Spektrum und eine gute Durchmischung der künstlerischen Vielfalt. Ein Rechtsanspruch auf eine Zulassung zur Messe besteht nicht!

Standgrößen und die entsprechenden Kostenbeiträge:
Unsere Kostenbeiträge für den Stand berechnen wir nach den laufenden Metern der vorhandenen Wandflächen unseres Hallenplans. Die Stellwände sind im Preis inbegriffen. Es ist nach Absprache teilweise möglich, gewisse Wandsegmente oder ganze Wandabschnitte beim Hallenaufbau wegzulassen, falls der Aussteller die Bodenfläche nutzen oder ein eigenes Standsystem verwenden möchte.
Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf laufende Meter Wandfläche (Falls nicht anders angegeben). Die Wände sind in der Halle 2,50m und im Foyer 2m hoch und werden gestellt. Ein Meter Wand ergibt somit ca. 2,5 bzw. 2 Quadratmeter Wandfläche. (Weitere Informationen siehe unter „Stellwände“)
Bitte beachten Sie auch unsere neue Ausstellungsmöglichkeit über das „Exhibition Screening“, bei dem eine virtuelle Ausstellungsmöglichkeit auf einem großen Plasmabildschirm zur Verfügung steht (Siehe „Exhibition Screening“).

3 Meter: 210,- €* nichtmehr verfügbar
4 Meter: 280,- €* nichtmehr verfügbar
5 Meter: 350,- €* nichtmehr verfügbar
6 Meter: 420,- €* nichtmehr verfügbar
7 Meter: 490,- €* nichtmehr verfügbar
8 Meter: 560,- €* nichtmehr verfügbar
9 Meter: 630,- €* nichtmehr verfügbar
14 Meter: 980,- €* nichtmehr verfügbar
16 Quadrat- Meter Boden 450,-€ * (Bodenflächen für Skulpturen im hohen Eingangsfoyer mit Seitenverglasung in der Größe 4 Meter auf 4 Meter)
nichtmehr verfügbar
Exhibition
Screening
2 Werke
150,-€*
Exhibition
Screening
5 Werke
 200,-€*

Umgerechnet ergibt dies pro Tag ca. 14,- €* je laufendem Meter bzw. 5,60 €* je Quadratmeter Wandfläche in der Halle.

Sollten Sie mehr Platz oder andere Meterzahlen benötigen, fragen Sie uns einfach danach. Es ist grundsätzlich möglich. Fast alles ist verhandelbar.

Die aufgelisteten Preise gelten bei einer persönlichen Anwesenheit von mindestens drei der fünf Messetage (Beim Exhibition Screening gelten sie natürlich auch bei vollständiger Abwesenheit – also immer.).

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Abwesenheit:
Sollten Künstler bzw. von den Künstlern ernannte Vertreter nicht mind. 3 Tage vor Ort sein, wird ein Aufschlag von 30%* auf den jeweiligen Gesamtkostenbeitrag erhoben (Gilt nicht für Exhibition Screening – siehe unten.).

Die Organisatoren empfehlen allen Künstler/innen möglichst ständig persönlich anwesend zu sein. Neben dem Sicherheitsaspekt wurde beobachtet, dass dies ein absolut wichtiges Element der Messe ist. So wird die Kunst für die Besucher viel lebendiger und erlebbarer, als in einem steril wirkenden Museum.

Dennoch ist das natürlich Ihre Entscheidung, und wir haben Verständnis, dass nicht jeder vor Ort sein kann oder will. Deshalb haben wir diese Option eingerichtet. Ob man eine Teilnahme mit oder ohne Anwesenheit anstrebt, hat keinen Einfluss auf das Auswahlverfahren.

Wir planen eine Anwesenheitsliste auszuhängen, um die tatsächliche Anwesenheit unserer Teilnehmer transparenter einsehen zu können.

Exhibition Screening:
Dieses Jahr bieten wir zum zweiten Mal die Ausstellungsmöglichkeit über unser neu eingerichtetes „Exhibition Screening“ an. Dies ist eine virtuelle Ausstellungsvariante, die wir hauptsächlich für auswärtige Aussteller angedacht haben, die aber allen Bewerbern offen steht. Hierbei werden zwei bzw. fünf Werke eines Künstlers in Rotation auf einem 55 Zoll (138 cm) High Definition (HD) Plasmabildschirm gezeigt.

Die Aussteller des Exhibition Screening werden im Katalog und auf der Webseite mit den anderen Ausstellern gleichwertig behandelt. Die Stromgebühr, Anwesenheitspflicht, Provisionsverpflichtung und Kaution entfallen. Es kommt lediglich noch die Kataloggebühr (je nach gewählter Option) hinzu (Siehe: „Katalog Option“).
Es ist des Weiteren möglich uns Visitenkarten zuzusenden, die wir dann im Screeningbereich für Sie auslegen (Eine Rücksendung überschüssiger Karten erfolgt nicht.).
Sollten Sie doch persönlich vorbeikommen, erhalten auch Sie Ihre beiden Ausstellerausweise, die Sie zum kostenlosen Besuch der gesamten Messe berechtigen.

Die Darstellung der Werke erfolgt in einer von uns erstellten Endlosschleife. Vor und nach jeder Sequenz eines Künstlers erscheinen dessen Name, Emailadresse sowie die Titel der gezeigten Arbeiten. Jede Anzeige dauert mindestens 30 Sekunden pro Bild oder Infotafel.
Es werden pro Bildschirm maximal 24 Teilnehmer ausgestellt.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne ein Foto mit einem Ihrer Werke auf unserem Bildschirm plus Messeumgebung, für Ihr Portfolio, kostenlos per Email zu.
Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein, senden wir Ihnen Ihre Kataloge innerhalb Deutschlands kostenlos zu. Für den Versand ins Ausland wird pauschal eine Versandgebühr von 20,- €* erhoben.

Das Exhibition Screening ist bei weitem die kostengünstigste und entspannteste Möglichkeit, auf unserer Kunstmesse dabei zu sein. Sie haben weder Anfahrts-, Transport- noch Übernachtungskosten. Sie müssen nicht vor Ort sein, nichts auf- oder abhängen und brauchen auch keine Verpflegung. Dennoch sind Sie auch noch lange nach der Messe, als vollwertiger Teilnehmer im Katalog und auf unserer Webseite mit Ihrem Profil auffindbar. Wir legen auf Wunsch Ihre Visitenkarten bei uns aus, und stehen bei eventuellen Nachfragen der Besucher zu Ihrer Person und zu Ihrem Werk zur Verfügung.
Wie wir finden ein sehr verlockendes Angebot für Künstler aus der ganzen Welt.

Und last but not least: auch die Teilnehmer des Exhibition Screenings nehmen selbstverständlich an der Vergabe des Donau Kunstpreises Teil.

Und so geht’s: Sie bewerben sich zunächst regulär über unser Anmeldeformular. Die dabei übermittelten Fotos und der Text, sind ausschließlich für Ihren Katalogeintrag und den Auftritt auf unserer Webseite bestimmt.
Die Exhibition Screening Fotos und Texte werden dann nach Ihrer Annahmebestätigung direkt bei Ihnen per Email anfordern. D.h. Sie übersenden uns auf unsere Anfrage hin die gewünschten Fotos Ihrer Werke per Email, und alle weiteren Arbeitsschritte bei der Erstellung der Projektion erledigen wir.
Das Kunst Schimmer Team behält sich jedoch vor, Fotos von Werken abzulehnen, die das Team für nicht geeignet hält. In diesem Fall kann der Teilnehmer andere Fotos bzw. Darstellungen von anderen Werken nachreichen. Sollte das Kunst Schimmer Team und der Teilnehmer sich nicht auf geeignete Fotos einigen können, kann die Anmeldebestätigung zurückgezogen werden. In diesem Fall werden schon geleistete Kostenbeiträge an den Teilnehmer zurückerstattet.

Freiplatz:
Falls Sie unseren Kostenbeitrag nicht aufbringen können und uns das so mitteilen, besteht die Möglichkeit einen Freiplatz zu erhalten (sehr begrenzt vorhanden und an nicht allzu exponierten Orten). Dort müssen Sie nicht für die laufenden Meter Wandfläche bezahlen, sondern lediglich die Kataloggebühr von 60,- €* entrichten (Siehe „Katalog Option“).

Einfluss auf unsere Entscheidung zur Vergabe eines solchen Platzes haben u.a. Ihr Alter, wie gut wir Ihre Werke finden sowie Ihre Bereitschaft zur freiwilligen Unterstützung des Kunst Schimmer Teams während der Messezeiten (z.B. könnten Sie anbieten unseren Infostand für ein paar Tage zu besetzen oder uns am Aufbautag zu helfen).

Bitte bewerben Sie sich hierfür, indem Sie bei der Anmeldung im Feld „Gewünschte Standgröße in Metern“ das Wort „Freiplatz“ eintragen oder auswählen, sowie im Feld „Kommentare / Wünsche / Fragen“ darlegen warum Sie bei uns teilnehmen wollen, und wie Sie uns gerne in der Organisation unterstützen möchten.

Wen wir jedoch für die wenigen zur Verfügung stehenden Plätze annehmen, liegt völlig in unserem Ermessen. Ein Anspruch auf einen Freiplatz besteht daher nicht!

Auch für Freiplätze gilt die Provisionsregel (siehe unten).

(Für 2019 sind alle Freiplätze bereits vergeben. Für 2020 kann man sich erst beim nächsten Artist Call bewerben.)

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Provision:
Übersteigt der Verkaufsumsatz (ohne MwSt.) den entrichteten Kostenbeitrag (inkl. Strom, Platzwahl Option, Katalog Option), ist von diesen Einnahmen 10% Provision* an den Kunst Schimmer zu entrichten.

Es ist jedoch möglich, sich durch eine Extragebühr (Provisions-Befreiungs-Option) von 100,- €* von der Provisionspflicht befreien zu lassen.

Diese Gebühr wird einmalig, vorab erhoben und befreit den jeweiligen individuellen Teilnehmer von jeglicher Provisionspflicht. Sollte der Umsatz des Teilnehmers die Provisionsgrenze jedoch zum Ende der Messe unterschreiten, wird der Betrag dennoch als Kostenbeitrag einbehalten.

Die Provisions-Befreiungs-Option gilt nicht für Gruppen! Hier ist es erforderlich, dass sich jedes Mitglied bei Bedarf einzeln provisions-befreien lässt. 

Alle Verkäufe die Sie auf unserer Messe für später anbahnen, aber erst nach der Messe ausführen, unterliegen NICHT der Provisionspflicht! (Eine häufig gestellte Frage)

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Platzvergabe und Wandaufteilung:
Hinsichtlich der Platzierung können bei der Anmeldung Wünsche geäußert werden. Eine vollständige Berücksichtigung können wir allerdings nicht garantieren. Strom ist vorhanden (siehe „Strom“).

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Meterzahlen selbstverständlich nicht alle gerade Flächen sind. Dies wäre allein von der Statik her nicht möglich. Beispielsweise können sechs Meter Wandfläche gerade sein oder eine L-Form bilden. Fünf Meter können gerade sein, eine zwei auf drei Meter L-Form bilden oder in einer ein auf drei auf ein Meter U-Form angeordnet sein usw.

Wenn Sie hierzu spezielle Wünsche oder Bedürfnisse haben, lassen Sie es uns bitte wissen. Falls Sie Fläche vor Ihrer Wand benötigen, schreiben Sie es bitte unbedingt in Ihrer Anmeldung dazu. Wir versuchen es im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen. Es besteht allerdings von Seiten der Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Berücksichtigung solcher Sonderwünsche, sollten wir sie Ihnen nicht ausdrücklich zugesichert haben.

Sollten Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, so platziert zu sein, wie Sie es perfekt finden, wählen Sie bitte unsere Platzwahl Option. (nächster Menüpunkt)

Platzwahl Option:
Wie heute auch bei vielen Airlines üblich, haben wir die Möglichkeit eingerichtet sich auf unserem Hallenplan einen Platz auszusuchen. Für diese für uns recht aufwendig zu organisierende Option berechnen wir eine extra Gebühr von 100,- €*.

Wir empfehlen diese Option solchen Teilnehmern besonders, die speziell dimensionierte Werke ausstellen möchten bzw. eine bestimmte Anzahl von Arbeiten unterbringen wollen, die nur knapp auf die bestellten Wandmeter passen. Am Aufbautag ist das Austauschen von Standplätzen zwischen den Teilnehmern nicht mehr möglich.

Die Organisatoren behalten sich das Recht vor eine Platzwahl abzulehnen. In diesem Fall wird der Betrag für die Platzwahl Option zurückerstattet.

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Strom:
Die Stromgebühr ist dieses Jahr erstmals obligatorisch (Dies gilt nicht für die Aussteller im Exhibition Screening.). Jeder Stand erhält automatisch einen Stromanschluss. Es handelt sich um Verlängerungskabel mit Verteilerdosen, die für Sie die Messeleitung der Leben Wohnen Freizeit (UAG) installiert. Von diesen Hauptsteckdosen aus kann sich der Aussteller selbst mit eigenen Verlängerungskabeln seine elektrische Vernetzung herstellen.

Hierzu bitte keinesfalls Klebeband auf den Boden kleben bzw. nur das von der Messeleitung zur Verfügung gestellte (siehe „Stand-Richtlinien: Boden“).

Da das Verlegen der besagten Stromanschlüsse also nicht die Kunst Schimmer Veranstalter übernehmen, sondern die UAG (Hauptveranstalter), muss die Stromgebühr auch direkt an die UAG entrichtet werden. Das Kunst Schimmer Team übernimmt lediglich die Weiterleitung der Aufträge, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung. Wie genau Sie Ihren Strompreis an die UAG entrichten, werden wir Ihnen in Ihrem Bestätigungsschreiben mitteilen.

Preis für Strom für 5 Tage: 25,21 €*

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Gruppen:
Mehrere Künstler können sich nach Absprache eine Ausstellungsfläche (Ab einer gebuchten Ausstellungsfläche von mindestens drei Meter pro Person.) bzw. die Anwesenheit zu separaten Ausstellungsflächen teilen.

Pro Teilnehmer ist je eine separate Anmeldung einzureichen, in der unter „Kommentare / Wünsche / Fragen“ der Hinweis auf eine angestrebte Gruppenzugehörigkeit sowie die gewünschte Gesamtmeterzahl eingetragen ist.
Pro Gruppenmitglied ist mindestens eine Katalogseite zu buchen (siehe „Katalog Option“).

Bei separaten Flächen erfolgt die Anmeldung als Team wie für Einzelteilnehmer, nur dass im Anmeldeformular im Feld „Kommentare / Wünsche / Fragen“ der Hinweis auf Gruppenzugehörigkeit einzutragen ist, um als Gruppe zu gelten.
Dies kann auf Wunsch im Katalog Erwähnung finden und verteilt das Minimum der mindestens drei Tagen Anwesenheitspflicht beim Wandmeterpreis mit Anwesenheit auf alle Teilnehmer der Gruppe. Diese Möglichkeit besteht nicht rückwirkend bzw. nachträglich, nachdem Sie sich bereits als Einzelteilnehmer angemeldet haben!

Eine Zusammenlegung der Flächen kann nicht garantiert werden. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Platzwahl Option (siehe „Platzwahl Option“).

Im Kostenbeitrag inbegriffen:

  • Stellwände inklusive Aufbau und Abbau (UAG)
  • Persönliche Betreuung bei Auf- und Abbau sowie an den Messetagen durch das Kunst Schimmer Team
  • Teilnahme am Kunstpreis (Siehe Donau Kunstpreis)
  • Organisation der Vernissage mit Verleihung des Kunstpreises
  • Organisation der Katalogerstellung
  • Präsentation auf der Website (mit Bild und Text, inkl. Verlinkung zum eigenen Portfolio, zeitlich begrenzt)
  • Freier Eintritt auf der gesamten Messe (max. 2 Eintrittskarten pro Teilnehmer)
  • 2 Poster + 10 Flyer gratis (Übergabe am Aufbautag)
  • Platzierung auf dem Hallenplan (für Messebesucher kostenlos erhältlich)
  • Katalog zum Vorzugspreis
  • Strom (UAG)
  • WLAN (UAG)
  • Stuhl und Tischverleih (UAG)
  • Hallenreinigung (UAG)
  • Sicherheitsdienst (UAG)
  • Müllentsorgung (UAG)

Alle mit (UAG) gekennzeichneten Unterpunkte werden dem Kunst Schimmer Team, von den Hauptmesseveranstaltern zur Verfügung gestellt. Das Kunst Schimmer Team übernimmt daher keinerlei Verantwortung für die Qualität, Durchführung und das generelle Vorhandensein dieser Leistungen. Der Teilnehmer hat gegenüber dem Kunst Schimmer Team keinerlei Ansprüche auf Rückzahlung von Beträgen, Schadenersatz oder sonstige Forderung im Falle von Mängeln an oder dem Ausbleiben von diesen Leistungen. Bitte lesen Sie zu allen Punkten den jeweiligen Abschnitt in den  Teilnahmebedingungen nach, um die genauen Details zu erfahren (Bspw.: „Strom“, „Stellwände“, „Katalog“ usw.)

Katalog Option:
Der Katalog ist ein Aushängeschild des Kunst Schimmer, und wird auch dieses Jahr wieder von der Designerin Meike Haug aus Hamburg erstellt. Pro Teilnehmer ist mindestens eine Katalogseite zu buchen. Zweiergruppen können sich eine Doppelseite teilen (Bitte bei der Anmeldung im Feld „Kommentare / Wünsche / Fragen“ unbedingt angeben!).

Eine Seite:
große Abbildung, beschreibender Text bis max. 1100 Zeichen ohne Leerzeichen,
persönliche Kontaktdaten, inklusive zwei Freiexemplare:
60,00 €*

 

Doppelseite:
große Abbildung, beschreibender Text bis max. 2200 Zeichen ohne Leerzeichen,
persönliche Kontaktdaten, inklusive vier Freiexemplare:
120,00 €*

Kommerzielle und sonstige Anzeigen: Preise auf Anfrage

Der Katalog wird auf der Messe zum Kauf angeboten.

Kaufpreis für teilnehmende Künstler:         10,92 €/Stück*
Regulärer Verkaufspreis:                            15,13 €/Stück*

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Weitere Kosten:
Kaution:     50,- €
Dieses Pfand wird zurückerstattet, wenn der Stand bei Messeende frei ist von Nägeln, Schrauben, Tackerklammern, Kleberesten, Müll usw. (Siehe „Stand-Richtlinien“ unten.) und die Abbauzeit eingehalten wurde – der Abbau also am 07. April 2019 nach 18 Uhr begonnen und vor 21 Uhr beendet wurde.

Der Teilnehmer haftet natürlich für jegliche von ihm, bzw. für die von ihm beauftragten Ausstellungshelfern verursachten Schäden über diesen Betrag hinaus und in vollem Umfang.

Bitte den Kautionsbetrag am Aufbautag passend in bar mitbringen!

Eine Quittung für die Kaution wird nicht ausgestellt.

Stand-Richtlinien und Regeln:
Annahme und Bezahlung:
Sobald wir Sie ausgewählt oder abgelehnt haben erhalten Sie ein diesbezügliches Anschreiben per Email. Im Falle der Bestätigung erhalten Sie darüber hinaus eine Zahlungsaufforderung mit dem vollen Rechnungsbetrag. Dieser Betrag wird sofort fällig. Der Zahlungseingang hat innerhalb von 10 Tage beim Veranstalter zu erfolgen, andernfalls hat der Veranstalter das Recht das Vertragsverhältnis zu lösen und die Standflächen anderweitig zu verwenden.

Mit Eingang Ihrer Zahlung ist Ihre Teilnahme bindend.

Die fristgerechte Bezahlung aller Kostenbeiträge ist die Voraussetzung zum Bezug des Messestandes!

Ausgestellte Objekte:
Zum Verkauf zugelassen sind ausschließlich Kunstwerke! Zugelassen sind neben gemalten Bildern und Skulpturen auch signierte und limitierte Fotografien und Kunstdrucke sowie natürlich diverse weitere Spielarten der Kunst. Postkarten der eigenen Werke sind ebenfalls zugelassen. Nicht zugelassen sind u.a. Kunsthandwerk, Nahrungsmittel jeglicher Art, T-Shirts, bedruckte Kaffeetassen und ähnliches. Im Zweifelsfall bitte unbedingt vorher nachfragen!

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Verkauf bzw. die Zurschaustellung von Gegenständen, die ihrer Meinung nach nicht zur Kunst zählen, zu unterbinden und bei wiederholter nicht Beachtung eines Verbots den betreffenden Teilnehmer auszuschließen (siehe „Ausschluss“).

Dies gilt auch für Ausstellungsstücke oder eingebrachte Gegenstände, die durch ihre Beschaffenheit, ihren Geruch oder andere Aussonderungen, Geräusche, sowie ihr Aussehen eine erhebliche Störung des Messebetriebes sowie eine Gefährdung von Teilnehmern und Besuchern darstellen könnten.

Dies gilt auch für politische oder weltanschauliche Werbung, die geeignet ist den Veranstaltungsfrieden zu stören.

Sämtliches Ausstellungsgut hat den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Jeder Aussteller ist für Aussage und Inhalt seiner Werke selber verantwortlich!

Beschriftung:
Jedes ausgestellte Werk ist mit einer Beschriftung zu versehen, die folgende Angaben enthalten muss: Name des Künstlers, Titel (bzw. o.T.) und Preis (bzw. unverkäuflich).
Diese Angaben sind obligatorisch!
(Material und Entstehungsjahr sind optional, aber für den Besucher ebenfalls interessant.) Diese Maßnahme hilft ungemein, falls ein Interessent auftaucht, wenn der Künstler gerade nicht am Stand ist, dient aber auch unserer Provisionsberechnung.
Bei Nichtbeachtung behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Messe auszuschließen (siehe „Ausschluss“).

Tische, Stühle etc.:
Falls Sie Stühle oder Tische benötigen besteht voraussichtlich die Möglichkeit sich diese, wie in den vergangenen Jahren kostenlos auszuleihen (Siehe „Tische und Stühle“) oder selber mitzubringen. Bitte beachten Sie beim Aufstellen jeglicher Möbelstücke, dass Sie die Fluchtwege und Durchgänge sowie die Ausstellungsflächen Ihrer Nachbarn ausreichend frei halten. Bitte fragen Sie uns im Zweifelsfall, ob eine Aufstellung möglich ist (v.a. bei Flächen unter sechs Metern).

Sockelverleih:
Sollten Sie einen oder mehrere Galeriesockel benötigen, ist es nach vorheriger Absprache möglich diese kostenpflichtig bei uns zu entleihen. Fragen Sie uns hierzu bitte rechtzeitig nach Verfügbarkeit und Preis.

Aktivität:
Teilnehmende Künstler können und dürfen im Bereich ihres Stands arbeiten und nach Absprache mit dem Veranstalter Performances, Lesungen, Workshops usw. durchführen. Die Organisatoren begrüßen dies ausdrücklich!
Bitte melden Sie solche Vorhaben unbedingt bei uns an, damit wir Platzbedarf und Durchführbarkeit einschätzen, und auch damit wir sie ins Programm aufnehmen können!

Aktivitäten dürfen benachbarte Stände nicht beeinträchtigen, beispielsweise durch Staubentwicklung, Lärm, Musik, Platzbedarf o.ä. – im Zweifelsfall bitte nachfragen und mit den Nachbarn absprechen.

Sollten sich bei der Durchführung Ihrer Aktivität nicht vorhergesehene Probleme mit der Feuerwehr, den Standnachbarn, der Hallenleitung oder Ähnlichem ergeben, die uns eine Fortführung nicht sinnvoll erscheinen lassen, behält sich das Kunst Schimmer Team das Recht vor, eine Aktivität in einem solchen Fall zu unterbinden. Ein Anspruch auf Durchführung durch den Teilnehmer besteht also auch dann nicht, wenn diese durch den Veranstalter zunächst bestätigt wurde.
Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Rückzahlung entrichteter Beiträge an den Veranstalter bestehen in einem solchen Fall nicht. Das Risiko der Durchführbarkeit liegt beim Teilnehmer.

Musik:
Das Abspielen oder Erzeugen von Musik ist nicht bzw. nur nach Absprache gestattet. Falls Sie selber Musik hören wollen, benutzen Sie bitte Kopfhörer.
Wenn Sie beispielsweise eine Video Installation mit Ton ausstellen wollen, stellen Sie bitte Kopfhörer zur Verfügung.

Bei Nichtbeachtung behalten sich die Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer von der Messe auszuschließen (siehe „Ausschluss“).

Sollten durch einen Verstoß gegen diese Regeln nachträglich GEMA Gebühren bzw. Strafgebühren erhoben werden, verpflichtet sich der Verursacher diese in vollem Umfang zu übernehmen und stellt den Veranstalter von allen anfallenden Kosten und Forderungen frei.

Stellwände:
Nageln und schrauben ist erlaubt, jedoch muss all dies beim Abbau wieder entfernt werden. Bitte achten Sie dabei unbedingt auf die schon aufgehängten Werke Ihrer Standnachbarn! Bekleben ist erlaubt. Bemalen ist nicht erlaubt (ggf. können Ausnahmen besprochen werden).

Im üblichen Umfang verursachte Schrauben und Nagellöcher müssen beim Abbau nicht beseitigt werden.

Es ist möglich, dass Hacken von Perlonseilen, Schraubhalterungen von Lampen, auf der oberen Wandkante verlegte Kabel etc. von einem eventuell vorhandenen Stand auf der anderen Seite der Wand ebenfalls sichtbar sind. Dies ist vom benachbarten Aussteller hinzunehmen, solange sich dies in einem messeüblichen bzw. ästhetisch vertretbaren Rahmen bewegt. Im Falle von Unstimmigkeiten liegt die Entscheidung, ob dieser Rahmen noch erfüllt ist, im Ermessen des Kunst Schimmer Teams.
Als unpassend deklarierte Aufbauten müssen durch den verursachenden Teilnehmer entfernt werden. Als zumutbar deklarierte Aufbauten dürfen bleiben und sind vom benachbarten Aussteller hinzunehmen. Ein diesbezüglicher Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz besteht nicht.

Der Veranstalter ist berechtigt dem Teilnehmer im Einzelfall eine von der Anmeldung abweichende Standgröße zuzuteilen, falls dafür wichtige oder unvorhergesehene Gründe vorliegen. Bei Verkleinerung der Standfläche wird der Differenzbetrag zurückerstattet.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen gebuchten laufenden Wandmeter Ecken und Winkel aufweisen können, also nicht zwangsläufig eine gerade Fläche bilden.

Die Bereitstellung und Aufstellung der Stellwände wird von den Hauptmesseveranstaltern (UAG) vorgenommen. Die Veranstalter des Kunst Schimmer übernehmen daher keinerlei Garantie für die Qualität, Stabilität sowie die Beschaffenheit der Stellwände bzw. keinerlei Verantwortung durch diesbezügliche Mängel verursachte Sach- oder Personenschäden.

Es ist grundsätzlich verboten bauliche Veränderungen an den Stellwänden vorzunehmen, insbesondere verschieben oder entfernen von Wänden oder Wandteilen. Sollten durch Nichtbeachtung dieses Verbots Sach- oder Personenschäden entstehen, trägt der Verursacher dieser baulichen Veränderungen jegliche Verantwortung und ist zur Begleichung jeglicher aus seinem Handeln resultierenden Zahlungsforderungen verpflichtet bzw. hat seine selbst erlittenen Sach- und Personenschäden selber zu übernehmen. Jeder Teilnehmer ist für seinen Messestand und dessen Stellwände verantwortlich.

Hängung:
Die Hängung bzw. Aufstellung der Werke erfolgt durch den Aussteller in Eigenverantwortung. Der Veranstalter behält sich aber das Recht vor, in gravierenden sicherheitstechnischen sowie ästhetischen Notfällen auf diese Präsentation auch aktiven Einfluss zu nehmen. Den Anweisungen der Veranstalter ist Folge zu leisten!

Unser Tipp: Die allermeisten Teilnehmer neigen dazu ihre Stände zu überladen. Oft ist aber weniger mehr!

Hallenwände:
An den Halleneinrichtungen und Bauelementen (u.a. Hallenwänden, Böden, Decken, Türen, Säulen, Pfeiler usw.) dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.

Boden:
Der Boden ist für eine Messehalle außerordentlich empfindlich (geölter Holzboden). Bekleben, bemalen, nageln, tackern und schrauben ist NICHT gestattet (eine Ausnahme stellt das von der Hallenverwaltung zur Verfügung gestellte Spezialklebeband dar – falls dieses wieder zur Verfügung stehen sollte).

Künstler, die vor Ort arbeiten oder Skulpturen ausstellen möchten, müssen den Boden zwingend ausreichend abdecken und schützen. Das Material hierfür ist von den Künstlern selbst zu stellen. Für etwaige Beschädigungen haften die jeweiligen Künstler.

Beleuchtung:
Die Beleuchtung in der Halle sowie im Foyer ist in der Regel für einen normalen Messeauftritt ausreichend. Es existiert sowohl Kunst- als auch Tageslicht. Sollten Sie jedoch spezielle Anforderungen oder Ansprüche an die Beleuchtung stellen, empfehlen wir Ihnen eigene Lampen zu installieren, oder dies durch einen qualifizierten Dritten durchführen zu lassen, falls Sie nicht über das notwendige Fachwissen verfügen (Lampen, Kabel usw. bitte selber mitbringen).

Unser Tipp: Generell ist bei jedem Messeauftritt ein eigenes Beleuchtungssystem immer eine gute Idee.

Verteilung:
Die Aufteilung der Künstler auf die Ausstellungsflächen erfolgt durch die Organisatoren. Eine Ausnahme stellt die kostenpflichtige Platzwahl Option dar, die den Ausstellern ein gewisses Mitspracherecht einräumt (siehe „Platzwahl Option“).

Speisen und Getränke:
Sie dürfen an allen Tagen, an Ihrem Stand, im kleinen Rahmen Snacks und Getränke anbieten, aber nicht verkaufen.

Es gibt für das leibliche Wohl eine eigene Messehalle. Natürlich dürfen Sie sich Ihre Verpflegung aber auch selber mitbringen.

Auf- u. Abbau (regulär):
Der Auf- bzw. Abbau muss zu den ausgewiesenen Zeiten erfolgen. Während dieser Zeiten ist das Parken auf dem Gelände nahe der Halle möglich und kostenlos.

Aufbau: 02.04.2019 (10:00 Uhr-20:00 Uhr) oder in Spezialfällen
nach vorheriger Vereinbarung

Abbau: 07.04.2019 (18:00 Uhr-21:00 Uhr)

Aufbauberechtigt sind nur Teilnehmer, die alle ausständigen Kostenbeiträge bis spätestens zum Aufbautag am 02.04.2019 (falls nicht anders schriftlich vereinbart) vollständig an die Veranstalter überwiesen haben, oder den ausständigen Betrag in bar vor dem Aufbau begleichen. Ansonsten kann kein Aufbau erfolgen, und die Teilnahmeberechtigung verfällt so wie beim Ausbleiben des Teilnehmers.

Sollte am 02.04.2019 bis 20:00 Uhr kein Aufbau erfolgt sein, so verfällt jeglicher Anspruch an der gemieteten Standfläche, vorausgesetzt dies wurde nicht vorher ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Die Standfläche wird in diesem Falle kurzfristig anderweitig vergeben oder genutzt, um ein geschlossenes Erscheinungsbild der Messe zu gewährleisten. Sollten hierfür Kosten anfallen, trägt diese der ausbleibende Aussteller. Eine Rückzahlung geleisteter Kostenbeiträge erfolgt nicht.

Im Notfall bitte rechtzeitig Bescheid sagen, und wir werden gemeinsam versuchen eine Lösung zu finden!

Es ist unbedingt darauf zu achten, am Abbautag am 07.04.2019 nicht vor Messeschluss um 18 Uhr den Abbau zu beginnen (falls nicht zuvor anders schriftlich vereinbart), ansonsten verfällt die Kaution (siehe „Kaution“). Eine kostenlose Positionierung von Transportfahrzeugen in Hallennähe ist erst ab 18 Uhr möglich.

Zurückgelassene Gegenstände:
Für beim Abbau zurückgelassene Kunstwerke sowie andere Gegenstände wird keine Verantwortung übernommen.

Als freiwillige Leistung werden die Organisatoren voraussichtlich versuchen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, solche Dinge zu sichern und bis zur Abholung durch die rechtmäßigen Besitzer einzulagern. Dies kann aber höchstens bei kleinen Objekten durchgeführt werden. Auch hierbei wird keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der Werke und Gegenstände übernommen.

Sollte ein Transport bzw. eine Lagerung der Objekte nach dem Ermessen des Kunst Schimmer Teams zu viel Aufwand erfordern, werden die Gegenstände kostenpflichtig entsorgt. Hierbei hat der ausgepreiste bzw. tatsächliche Wert, keinen Einfluss auf die Durchführung.

Sollte eine Lagerung vorgenommen werden, gilt ab einer Lagerzeit von einer Wochen eine Lagergebühr von 15,- €* pro Woche pro Gegenstand. Gegenstände, die nach drei Monaten nicht abgeholt sind, gehen in den Besitz des Kunst Schimmer Hauptorganisators über. Sollte eine kostenpflichtige Entsorgung nötig werden oder durch die Organisatoren präferiert werden, trägt der verursachende Aussteller die anfallenden Kosten.

Sollten Lagergebühren bzw. Transport-, Entsorgungs- oder andere Kosten durch das zurücklassen von Gegenständen anfallen, ist der verursachende Aussteller in vollem Umfang verpflichtet diese zu tragen. Sollten sich noch Gegenstände des Ausstellers im Besitz des Kunst Schimmer Teams bzw. der UAG befinden, sind alle angefallenen Kosten vor der Herausgabe der gelagerten Gegenstände an das Kunst Schimmer Team zu entrichten. Hierbei gelten dieselben Regeln wie für die Lagerung bzw. Nichtabholung, solange die Beträge nicht entrichtet sind.

*(Für alle angegebenen Preise gilt: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise. Der Gesamtpreis entspricht dem Nettopreis zuzüglich 19% MwSt.)

Auf- u. Abbau (außerplanmäßig):
Falls Sie früher Aufbauen wollen oder müssen, fragen Sie uns bitte nach den Möglichkeiten. Ein späterer Aufbau als bis 20 Uhr am 02.04.2019 ist nicht möglich. Ein Aufbau am Eröffnungstag dem 03.04.2019 ist komplett ausgeschlossen, egal zu welcher Tageszeit!

Sollten Sie vor Ende der Messe abbauen wollen oder müssen, informieren Sie uns bitte unbedingt mindestens 24 Stunden vorher! Ein Abbau, ohne das Kunst Schimmer Team mindestens 24 Stunden vorher in Kenntnis zu setzen, führt zum Verlust der Kaution. Die Standfläche wird in diesem Falle kurzfristig anderweitig vergeben oder genutzt, um ein geschlossenes Erscheinungsbild der Messe zu gewährleisten. Sollten hierfür Kosten anfallen, trägt diese der Teilnehmer. Eine Rückzahlung geleisteter Kostenbeiträge erfolgt nicht.

Ein späterer Abbau als der Reguläre ist nicht möglich. Beauftragen Sie in einem solchen Fall bitte jemand, der die Sachen zuverlässig für Sie abholt!
Ansonsten greift der vorhergehende Unterpunkt „Zurückgelassene Gegenstände“ (Siehe oben).

Überlassung an Dritte:
Es ist den zugelassenen Teilnehmern nicht gestattet, ohne die vorher vom Veranstalter hierfür erteilte schriftliche Genehmigung, Ausstellungsgut nicht angemeldeter Personen an ihrem Stand anzubieten. Dies kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen (siehe „Ausschluss“).

Ausschluss:
Den Anweisungen der Organisatoren und der Messeleitung sind Folge zu leisten. Bei groben Verstößen, Gewaltausübung oder Androhung sowie bei wiederholter Missachtung von Anweisungen durch die Veranstalter sind die Organisatoren berechtigt, Aussteller mit sofortiger Wirkung von der Ausstellung auszuschließen und ihren Stand räumen zu lassen oder selber zu räumen.

Dies gilt auch bei öffentlich erfolgter übler Nachrede gegen andere Aussteller, deren Werken bzw. den Veranstaltern.

Eine Rückerstattung geleisteter Beträge oder sonstiger Kosten erfolgt im Falle eines Ausschlusses nicht. Um ein geschlossenes Erscheinungsbild der Messe zu gewährleisten wird der Stand des ausgeschlossenen Teilnehmers anderweitig belegt oder dekoriert. Sollten hierfür Kosten anfallen, trägt diese der Teilnehmer.

Der Abtransport der Werke hat unmittelbar, gegebenenfalls nicht durch den ausgeschlossenen Aussteller zu erfolgen. Für zurückgelassene Gegenstände wird generell keinerlei Haftung übernommen. Alle Hinterlassenschaften, die nicht innerhalb von 24 Stunden zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden, werden kostenpflichtig entsorgt.

Sämtliche Mehrkosten sowie etwaige Schadenersatzansprüche bzw. Entsorgungskosten für zurückgelassene Gegenstände trägt der ausgeschlossene Aussteller.

Erstattung:
Da es sich beim Kostenbeitrag hauptsächlich um eine Bearbeitungsgebühr und weniger um eine Standgebühr handelt, können einmal entrichtete Beträge nicht zurückerstattet werden. Dies gilt auch, wenn ein Aussteller aus Fremdverschulden oder durch höhere Gewalt verhindert ist bzw. die Messe aus anderen Gründen nicht antreten kann.

In diesen Fällen kann ein Ersatzaussteller vorgeschlagen werden. Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Ersatzkandidaten abzulehnen.

Sollte die Messe auf Grund von höherer Gewalt bzw. durch eine plötzliche Absage der Hauptveranstalter (Ulmer Ausstellungs GmbH) oder aus irgendwelchen anderen unvorhersehbaren Gründen ganz oder teilweise nicht stattfinden können, so übernimmt das Kunst Schimmer Team keinerlei Verantwortung für dadurch entstehende Kosten. Dies beinhaltet auch bereits entrichtete Kostenbeiträge an den Kunst Schimmer, sowie alle weiteren Kosten, die den Teilnehmern bei der Vorbereitung auf die Messe entstanden sind bzw. noch nachträglich entstehen. Bitte sorgen Sie, falls gewünscht, selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz.

Bild- und Tonaufnahmen:
Der Veranstalter des Kunst Schimmers sowie der Hauptveranstalter (UAG) ist berechtigt Foto-, Film-, Ton- und Videoaufnahmen des Messegeschehens (auch bei Auf- und Abbau), der Stände, des Ausstellungsgutes und der Teilnehmer anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sowie dies Presse- und Fernsehen zu gestatten. Diese Aufnahmen dürfen durch den Veranstalter und die besagten Medien unentgeltlich für Werbung und Presseveröffentlichungen auch kommerziell genutzt werden (On- und Offline).

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Copyright und Nutzungsrechte an den von ihm ausgestellten Gegenständen zu besitzen, um dem Veranstalter dies zu erlauben. Sollten wegen Verletzung diesbezüglicher Rechte Forderungen an den Veranstalter entstehen, so stellt der Teilnehmer ihn von allen Forderungen frei (inkl. aller Gerichts-, Abmahn- und Anwaltskosten).

Datenschutz:
Für die Zwecke des Kunst Schimmer werden personenbezogene Daten der Teilnehmer auch außerhalb dieser Internetseite verwendet und gespeichert.

Die Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung ausdrücklich einverstanden, dass das Kunst Schimmer Team die Daten der Teilnehmer auch zur Präsentation und Werbung für den Kunst Schimmer in Online- und Offline-Medien, insbesondere auch in sozialen Netzwerken benutzen darf.

Die Teilnehmer erklären sich bereit, im Ausstellerverzeichnis der „Leben Wohnen Freizeit“ Frühjahrsmesse als Aussteller des Kunst Schimmer mit Name und Emailadresse, sowohl im „Leben Wohnen Freizeit“-Messekatalog als auch auf deren Webseite (www.uag.de), aufgeführt zu werden. Die Teilnehmer gestatten daher dem Kunst Schimmer Team, diese Daten an die UAG weiter zu leiten.

Nutzungsrechte:
Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe seiner Anmeldung damit einverstanden, dass Darstellungen seiner Kunstwerke und seiner Person (Fotos u.a.) vom Veranstalter in Online- und Offline-Medien (Facebook, Print usw.) auch für wirtschaftliche Zwecke kostenlos genutzt, verbreitet und auf sonstige Weise dauerhaft Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden können.

Dies gilt auch für die vom Teilnehmer dem Veranstalter für Katalog und Internetauftritt zur Verfügung gestellten Fotos und Texte.

Haftung:
Die Hallen werden während der Messezeit zwar Tag und Nacht durch einen Sicherheitsdienst der UAG bewacht, dennoch wird empfohlen wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände bei Abwesenheit sicher zu verwahren.

Die Organisatoren des Kunst Schimmer übernehmen keinerlei Obhutspflicht oder Haftung für Ausgestellte Werke, sonstige eingebrachte Gegenstände und persönliche Besitztümer der Messeteilnehmer, und zwar weder während der Messezeit (Tag und Nacht), noch bei Auf- und Abbau. Dies gilt auch, wenn Sie die „weniger als drei Tage Anwesenheit“ Option gebucht haben bzw. nicht am Stand sind.

Alle Künstler stellen auf eigenes Risiko aus und sind u.a. für Personenschäden, beabsichtigte und unbeabsichtigte Beschädigungen und Diebstähle jeglicher Art selbst verantwortlich bzw. haftbar.

Die Teilnehmer verpflichten sich selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz für alle Eventualitäten zu sorgen, sich also selber so zu versichern, wie dies gesetzlich vorgeschrieben, bzw. persönlich gewünscht ist.

Ein Verkaufserfolg, die Aufmerksamkeit der Besucher sowie das Erreichen des erwarteten Besucheraufkommens kann nicht garantiert werden. Daher können diesbezüglich keine Rückzahlungs- oder Schadensersatzforderungen an den Veranstalter gestellt werden.

Webseite:
Sollte die Internetseite des Kunst Schimmer aus technischen oder sonstigen Gründen kurzzeitig oder dauerhaft nicht zu erreichen sein, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückzahlung geleisteter Kostenbeiträge. Der Auftritt auf der Webseite versteht sich lediglich als freiwilliges Zusatzangebot der Veranstalter.

Beim persönlichen Auftritt auf der Kunst Schimmer Webseite sind Fehler oder Abweichungen bei persönlichen Angaben vom Teilnehmer ohne Minderungsanspruch hin zu nehmen. Der Veranstalter verpflichtet sich jedoch diese so schnell wie ihm möglich, zu beseitigen, sobald diese ihm vom Teilnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht worden sind. Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.

Sollten Sie die Darstellung der uns von Ihnen zugegangenen Texte, Informationen und Bilder auf unserer Webseite nicht mehr wünschen, können Sie uns gerne per Email darüber in Kenntnis setzen. Wir werden diese Inhalte dann schnellstmöglich löschen.

Katalog:
Beim persönlichen Katalogauftritt sind kleinere Fehler oder Abweichungen vom Teilnehmer ohne Minderungsanspruch hin zu nehmen. Bei schwerwiegenden Mängeln hat er maximal Anspruch auf die Erstattung seiner Kataloggebühr, wobei in diesem Falle die Freiexemplare vom Veranstalter einbehalten werden. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Dies gilt auch für das Nichterscheinen des Katalogs durch Lieferungsverzug, Unfälle, Computerabstürze oder höhere Gewalt.

Der Auftritt im Katalog versteht sich lediglich als freiwilliges Zusatzangebot der Veranstalter.

Beanstandungen:
Im Falle der Uneinigkeit über die Auslegung oder die Durchführung der Teilnahmebedingungen verpflichtet sich der Aussteller sich zu bemühen, die Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen. Sollte dies innerhalb von zwei Wochen nicht gelingen, kann der Veranstalter sich an das Gericht wenden. Es gilt das deutsche Recht.

Hausrecht:
Der Veranstalter übt auf dem gesamten Messegelände das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt einen Stand schließen oder auf Kosten des Teilnehmers räumen zu lassen, oder selber zu räumen bzw. Ausstellungsgut vom Stand zu entfernen oder entfernen zu lassen, das nicht den Teilnahmebedingungen entspricht.

Freistellungsverpflichtung:
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter unwiderruflich von allen gegen den Veranstalter erhobenen Ansprüchen Dritter frei, die durch die Ausstellunsgtätigkeit des Teilnehmers (u.a. Tätigkeiten, Ausstellungsgut und Standgestaltung) entstehen, falls diese gesetzliche Vorschriften oder die Rechte Dritter (u.a. Bild-, Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, und Markenrechte) verletzen.

Dies umfasst sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Kosten (u.a. Anwalts-, Abmahn- und Gerichtskosten).

Änderungen:
Die hier dargestellten Vorgaben können sich bis zum Messebeginn und im laufenden Messebetrieb verändern. Daher sind Fehler und Änderungen vorbehalten.

Weitere Regeln:
Neben den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen gelten ebenfalls die Sicherheitsvorschriften und Verhaltensrichtlinien der Gesamtmesse Leben Wohnen Freizeit, sowie die geltende Hausordnung (siehe: www.uag.de).

Verjährung:
Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter, die aus dem Vertragsverhältnis resultieren und alle damit zusammenhängenden Ansprüche, verjähren innerhalb von 6 Monaten. Diese Verjährungsfrist beginnt mit Abschluss des Monats, in den
der Abschlusstag der Messe fällt.
Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Veranstalter. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Verwirkungsklausel:
Ansprüche gegen die Veranstalter müssen spätestens zwei Wochen nach Ende der Messe schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verwirkt.

Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Ulm.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit allen oben aufgeführten Regularien einverstanden.

 

 

Weitere Infos zu häufig gestellten Fragen:

Übernachten:
Da einige unserer Aussteller von auswärts anreisen und für die Dauer der Messe in Ulm eine Übernachtungsmöglichkeit suchen, möchten wir auf einige der Möglichkeiten hinweisen.

Es in Ulm und Neu-Ulm Couchsurfanbieter, Airbnb, eine Jugendherberge, einige Hostels und viele Hotels.
Zwei Beispiele: Das Hotel Lago befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Donauhalle, ist aber etwas gehoben. Preiswert, sauber aber etwas weiter weg ist das Riku Hotel, von dem wir einiges Gutes gehört haben – alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte informieren Sie sich hierzu übers Internet oder das Ulmer Fremdenverkehrsamt.

Eine weitere kostengünstige Alternative zum Hotel war in den voran gegangenen Jahren die Anreise im eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen. Hierbei bot sich die Möglichkeit, direkt auf dem Messegelände einen Stellplatz zu mieten. Wir vom Kunst Schimmer wissen aber nicht genau, ob diese Option noch besteht. Strom und Wasser waren dort, soweit wir wissen, vorhanden.
Bitte wenden Sie sich für exakte Informationen und Buchungen eines Stellplatzes direkt an die UAG (Ulmer Ausstellungs GmbH) und beachten Sie, dass diese Stellplätze, wenn überhaupt, nur in begrenzter Anzahl vorhanden sind. (Email: info@uag.de oder Tel. +49 (0)7345 / 802820)“

Parken:
Es bestehen ausreichend Parkmöglichkeiten für Aussteller, dabei gibt es kostenpflichtige und kostenlose Möglichkeiten.

Während des Auf- und Abbaus kann, wie schon beschrieben, nahe der Halle kostenlos geparkt werden.

Ansonsten findet man während der Messe auch meist noch kostenfreie Parkplätze in ca. 15-20 Minuten Laufentfernung.

Wer gerne näher parken und nicht suchen möchte, kann auf einen der reichlich vorhandenen, aber kostenpflichtigen Besucherparkplätzen ausweichen, oder sich einen Ausstellerparkplatz direkt an der Halle von der UAG mieten (Kontakt zur UAG siehe oben bei „Übernachtungsmöglichkeiten“).

Tische und Stühle:
Es wird unseren Informationen zu Folge 2019 wieder möglich sein, sich Tische und Stühle kostenlos beim Hauptveranstalter auszuleihen. Die Tische sind allerdings relativ groß, so dass eine Aufstellung nicht an jedem Stand möglich ist (ab sechs Meter ist es auf jeden Fall möglich). Bitte sagen Sie uns diesbezüglich bei Ihrer Anmeldung bescheid.

Internet:
In den vergangenen Jahren gab es auch in der Kunst Schimmer Halle durch die UAG gestelltes freies WLAN. Unseren Informationen zur Folge wird dies auch 2019 wieder so sein (ohne Gewähr).

Stauraum:
Platz zur Aufbewahrung von Verpackungsmaterial und zusätzlichen Kunstwerken ist vorhanden aber begrenzt. Wie für alles andere wird auch hier selbstverständlich keine Haftung übernommen.

Rauchen:
Das Rauchen in den Gebäuden ist untersagt, ist aber im Freien vor der Halle möglich.